Mitgliederversammlung 2020 im Umlaufverfahren vom 10.07. bis 10.08.

Aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung sind seit dem 16.03.2020 Versammlungen in Vereinen verboten, weshalb wir die Mitgliederversammlung, die für den 26. März 2020 geplant war, absagen mussten. Laut unserer Satzung sind wir verpflichtet einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchzuführen.
Seit dem 27.03.2020 gibt es das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das Vereinen die Möglichkeit einräumt, dass Mitglieder ihre Stimme zu Beschlüssen schriftlich abgeben können, so dass keine Mitgliederversammlung stattfinden muss.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Beschlüssen waren, dass

  • alle Mitglieder beteiligt werden
  • ein Termin festgesetzt wird, bis zu dem die Stimmabgabe erfolgen soll
  • bis zu diesem Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) abgeben.

Der Vorstand ISPAS e.V. hatte beschlossen, in diesem Jahr anstelle der Mitgliederversammlung, die Beschlussfassung im Umlaufverfahren vom 10.07., 0 Uhr, bis 10.08. 2020, 0 Uhr, durchzuführen.

Mit einer Wahlbeteiligung von 59,7 % Prozent und den gültigen Stimmen wurde die Satzung geändert und ein neuer Vorstand und erweiterter Vorstand gewählt. Bei der Bewerbung hatten die zur Wahl stehenden Personen, falls sie gewählt werden, im Voraus die Wahl angenommen.

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