Antwort aus Corbeil-Essonnes bzgl. der Pandemie Stand Dezember

Heute möchte Brigitte Stegmaier Ihnen einen Überblick darüber geben, wie es im Corona-Winter in unseren Partnerstädten aussieht. Mitte Dezember hat sie mit allen für unseren Verein zuständigen Personen Mail- oder Telefonkontakt gehabt. Hier nun die Mitteilung aus:

Corbeil-Essonnes: Leider ist der Kontakt zwischen unserem Verein und der französischen Partnerstadt nicht sehr aktiv. Die Kontakte laufen über das städtische Partnerschaftsbüro. Auf meine Mail habe ich bisher keine Antwort erhalten. Schade! Aber ich bin darüber informiert, dass die Lage nach wie vor sehr ernst ist. Frankreich verzeichnet zwar sinkende COVID-19-Infektionszahlen, überschreitet jedoch die Zahl der Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich, mit Ausnahme der Regionen Bretagne und Korsika sowie der Überseegebiete Guadeloupe, La Réunion und Martinique als Risikogebiet eingestuft ist. Seit 15. Dezember 2020 gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid“ ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf Weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen. Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen. Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahren eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe,  Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen – im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung – Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen. In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.

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